Die Würde des Menschen ist unantastbar – ein Grundsatz, der auch in unserer Arbeit oberstes Anliegen sein muss.
Das Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen und religiösen Erfahrungen bietet ein breites Spektrum an Chancen und Bereicherungen.
Wir handeln in der Ausübung unseres Berufes und im Miteinander mit Ihnen, im Kollegenkreis und auch im interdisziplinären Team stets auf der Grundlage der ethischen Grundsätze, wie sie in den Menschenrechten sowie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
So begegnet jeder unserer Mitarbeiter der Individualität des anderen mit Achtung und Toleranz, so dass ein respektvolles und vorurteilsfreies Miteinander ermöglicht wird.
Dazu gehört
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das Recht auf Selbstbestimmung und Beteiligung
Selbstverständlich respektieren wir jederzeit Ihre Entscheidungen und Wünsche. So sind Sie immer maßgeblich, was Umfang, Art und Weise und auch Anpassung unserer Hilfeleistungen angeht.
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die ganzheitliche Behandlung einer jeden Person
Wir nehmen jede Person als Ganzes unter Berücksichtigung ihrer sozialen Umwelt wahr – mit allen Aspekten Ihres persönlichen Lebens innerhalb der Familie und der Gesellschaft. Dazu gehört auch, dass wir stets achtsam mit Ihren Bedürfnissen und Wünschen umgehen und persönliches Gewinnstreben oder Vorteilsnahme ablehnen.
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Soziale Gerechtigkeit
Wir wirken aktiv Diskriminierung entgegen – bei uns sind alle Menschen, ungeachtet von Alter, Kultur, Fähigkeiten, ethnischer Herkunft, Hautfarbe oder Rasse, Glauben, sozialökonomischem Status, sexueller Orientierung, politischer Überzeugung und Religion gleich. Wir erkennen dabei die Einzigartigkeit und Verschiedenheit aller Menschen an und respektieren diese.
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Verschwiegenheit
Diskretion ist für uns selbstverständlich – im Umgang Ihnen als Klient und auch untereinander. Wir missbrauchen zu keiner Zeit die Vertrauensbeziehung zu Ihnen und bewahren jederzeit Stillschweigen über Tatsachen, über die wir Kenntnis erlangen.
Ausnahmen bedürfen Ihrer Genehmigung oder können nur durch höhere ethische Erfordernisse gerechtfertigt werden (z.B. im Falle einer akuten Gesundheitsgefährdung).
Sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu Fragen haben.